Die Aufgaben einer Landesgruppe regelt die Satzung des „Hauptklubs“. Ein teilweiser Auszug hieraus für Dich:
Eine Landesgruppe hat keine eigene Rechtsfähigkeit; sie ist eine rechtlich unselbständige Untergliederung des Klubs. Eine ordentliche Landesgruppen-Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Hier soll der Vorsitzende der Versammlung einen Tätigkeitsbericht abgeben – übrigens auch alle zwei Jahre gegenüber dem Klub.
Jede Landesgruppe wählt auf einer eigenen Landesgruppen-Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren ihren Vorsitzenden und Stellvertreter. Der Landesgruppenvorsitzende - bei dessen Fehlen oder Verhinderung - sein Stellvertreter sind Mitglied im erweiterten Vorstand des Klubs.
Die Landesgruppe nimmt die ihr nach der Satzung und den Ordnungen des Klubs zugewiesenen Aufgaben wahr, sorgt für die Verbindung zwischen dem erweiterten Vorstand des Klubs und den Mitgliedern. Sie hat Hundeprüfungen und Zuchtschauen in vorheriger Abstimmung mit dem Zucht- und Prüfungswart durchzuführen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind Zuchtberater für die Züchter in der Landesgruppe.
Wir schauen wieder in Auszügen der Satzung nach:
Dein Aufnahmeantrag muss dem Klub im Original und von Dir unterschrieben vorgelegt werden. (Nicht voll geschäftsfähige Personen benötigen für den Aufnahmeantrag eine schriftliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.)
Du entscheidest selbst, zu welcher Landesgruppe Du gehören möchtest. Der Antrag ist an den Landesgruppenvorsitzenden zu richten. Dies geht per Fax, pdf-Datei per Mail oder natürlich auf dem Postweg. Von da wird er an die Geschäftsstelle weitergegeben.
Dies hat den Hintergrund, wenn der Vorsitzende Bedenken gegen Deine Aufnahme hat, muss er Deinen Antrag dem erweiterten Vorstand vorzulegen, der entscheidet endgültig über die Aufnahme. Bei einer Ablehnung muss er keine Begründung gegenüber dem Antragsteller geben. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn Du, also der Antragsteller, die Aufnahmebestätigung erhalten hat und der erste volle Jahresbeitrag dem Klubkonto gutgeschrieben worden ist. Hierzu musst Du vorher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und auch der Datenschutzerklärung zugestimmt haben. Du wirst dann der Landesgruppe Deiner Wahl zugeordnet. Das Dokument "Mitgliedsantrag" findest Du unter Formularen.
Auch hier werfen wir einen Blick in die Vereinsstatuten:
Der Klub informiert seine Mitglieder offiziell in regelmäßigen Abständen über sämtliche Klubangelegenheiten ausschließlich durch das Mitteilungsblatt „Weimaraner Nachrichten“. Naja, wir tragen mit dieser Internetpräsenz natürlich auch stückweise dazu bei. Bekanntmachungen des Klubs sind aber eben nur verbindlich ergangen, wenn sie dort - im Mitteilungsblatt - veröffentlicht sind.
Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du den Zweck des Klubs, nämlich die Förderung der Tierzucht, genauer wird der Satzungszweck verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Rassehundezucht, auch die "Führung und Prüfung des Weimaraners zum vielseitigen Jagdgebrauch, zur Gewährleistung einer waidgerechten Jagdausübung" ist so ein Zweck. Du kannst Dich in allen kynologischen Fragen beraten lassen; also zur Rasse selbst, der Zucht, Pflege, Verhalten, Erziehung und Krankheiten des Weimaraners. Das Zuchtrecht für Hündinnen und Rüden sowie den Zwingerschutz können nur aktive, voll geschäftsfähige Mitglieder erlangen. Die Einzelheiten dazu sowie Ausnahmen davon regelt die Zuchtordnung des Klubs. Der Verein setzt sich für die Beachtung tierschützerischer Belange und tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zucht, Haltung und Pflege sowie der Führung von Weimaranern ein; bekämpft den kommerziellen Hundehandel in jeder Form.
Deine Landesgruppe richtet Zucht- und Leistungsprüfungen nach den Prüfungsordnungen des JGHV und nach eigenen Prüfungsordnungen aus. Auf unserer jährlichen Zuchtschau findet der Wesenstest und die Formwertbeurteilung statt. Ziel des Klubs ist es, die Zucht des Weimaraners zu verbessern, ihn als Jagdhund zu verbreiten, Krankheiten der Rasse zu bekämpfen sowie die guten Anlagen und Eigenschaften zu fördern und weiterhin einen leistungsfähigen Stamm von Jagdhunden zu züchten.
Die Grundlage dabei ist die Erhaltung und Festigung des Weimaraners in seiner Rassereinheit, seinem Wesen, seiner Konstitution und seinem eindeutigen Erscheinungsbild. Demgemäß fördert der Klub alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zwecks dienen. - Liest sich etwas komisch, geben wir zu, so sind Satzungen aber nun mal formuliert. Ach ja, als Mitglied in der Landesgruppe hast Du immer Vorrang auf einen Platz bei einer unserer ausgeschriebenen Prüfungen. Die Plätze sind nämlich immer schnell belegt; denn zu unseren Verbandsprüfungen melden oft Hundeführer aus ganz Deutschland und den Nachbarländern ihren Hund an.
Wir richten im September 2019 die Major-Herber-Gedächtnis-HZP mit Zuchtschau zum 60. Jubiläum unserer Landesgruppe aus.
Weshalb Major Herber-Gedächtnis-HZP? Wer war dieser Mann?
Er lebte in der Zeit von 1867 bis 1946. Major a.D. Robert Herber übernahm den Vorsitz des kurz vor dem Zerfall stehenden Zuchtvereins in den frühen 1920er Jahren. Über 24 Jahre war er der Vorsitzende und Motor der Weimaranerzucht in Deutschland. Der Major a.D. hat sich ganz besonders zur Zeit des Dritten Reichs für die Weimaraner eingesetzt, er war der „Reichsobmann der Fachschaft Weimaraner“. Diese Fachschaft sollte seinerzeit jedoch der Fachschaft Deutsch Kurzhaar angeschlossen werden. Dagegen wehrte sich Herber, er führte regen Schriftverkehr mit den hochrangigen Funktionären im Reichsjagdamt und den Fachschaften DD, DK, PP. Im Juli 1937 erreichte er es, dass die Weimaraner als selbständige Vorstehhunderasse anzusehen war. Ende Juli 1937 erfolgte eine Neugliederung des Jagdhundewesens aufgrund einer Verfügung des Reichsjägermeisters. Weitere Streitigkeiten folgten jedoch auch in den nächsten Jahren über die Selbständigkeit. Der Beharrlichkeit Herbers ist es zu verdanken, dass er die Rasse vor dem Aussterben bewahrte und letztendlich die Selbständigkeit erhalten blieb.
Über die Entstehung des Weimaraner Vorstehhundes gibt es zahlreiche Theorien. Fest steht nur so viel, dass der Weimaraner, der damals noch sehr viel Leithundblut führte, schon im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts am Hof zu Weimar gehalten wurde.
Zu Mitte des 19. Jahrhunderts, also vor Beginn unserer Reinzucht, lag die Zucht fast ausschließlich in den Händen von meist nur nach Leistung züchtenden Berufsjägern und Förstern in Mitteldeutschland, vor allem in der Gegend um Weimar und in Thüringen. Als die Tage des Leithundes vorbei waren, kreuzten sie ihre Hunde auch mit dem Hühnerhund und züchteten mit diesen Kreuzungen weiter. Ab etwa 1890 wird die Rasse planmäßig gezüchtet und zuchtbuchmäßig erfasst.
In seiner Gesamterscheinung ist der Weimaraner ein mittelgroßer bis großer, kräftiger Jagdgebrauchshund mit einem Stockmaß bei Rüden bis 70 cm und bei Hündinnen bis 65 cm. Es wird in zwei Haarvarietäten gezüchtet, und zwar dem häufiger vorkommenden kurzhaarigen und dem selteneren langhaarigen Weimaraner. Die Farbe beider Schläge ist ein einfarbiges Grau; weiße Abzeichen in geringem Umfang an Brust und Zehen sind zulässig.
Der Weimaraner ist bei entsprechender Führung ein vielseitiger und leichtführiger Jagdhund, der seine ihm gestellten Anforderungen im Feld, Wasser und Wald sowohl vor als auch nach dem Schuss souverän meistern kann. Darüber hinaus soll der Weimaraner passioniert, aber nicht mit einem „überschießenden Temperament“ ausgestattet sein. So sind für seine Arbeitsweise Ausdauer, Finderwille und Führigkeit typisch. Eine hektische und überpassionierte Arbeitsweise dagegen ist nicht Zuchtziel dieser Rasse. Diese besonderen von Führern eines Weimaraner geschätzten Anlagen prädestinieren ihn vor allem zur Arbeit nach dem Schuss, d.h. für die Schweißarbeit und für das Verlorenbringen. Schließlich ist eine für die erfolgreiche Erledigung dieser Arbeiten notwendige Wildschärfe Zuchtziel dieser Rasse.
Trotz dieser Vielseitigkeit verfügt der Weimaraner über rassespezifische Eigenschaften, die von Kennern bzw. Liebhabern der Rasse geschätzt werden, aber Interessenten unbedingt vor einer Kaufabsicht bekannt sein sollten. Zunächst zeichnet den Weimaraner eine manchmal fast aufdringliche Anhänglichkeit gegenüber seinem Führer und den ihm bekannten Personen aus. Hieraus resultiert die außerordentliche Leichtführigkeit der Rasse sowie seine unermüdliche Bringfreude und leichte Abrichtbarkeit insgesamt.
Charakteristisch für den Weimaraner ist als Resultat der engen Beziehung an Person, Familie und Haus des Besitzers zudem der meist angewölfte Schutztrieb. Gerade diese rassespezifische natürliche Anlage, die den Weimaraner auch für den Schutzdienst geeignet erscheinen lässt, muss aber sowohl bei der Abrichtung als auch bei der Haltung berücksichtigt werden, wenn es nicht zu ernsten Problemen kommen soll. Schließlich sind es diese „geistig-seelischen“ Eigenschaften des ohnehin nicht frühreifen Weimaraners gepaart mit einer durchweg hohen Intelligenz, auf die ein Führer seine Ausbildung abstimmen muss. Auf stupides „Pauken“ reagiert er daher nicht selten mit Arbeitsverweigerung. Ein Weimaraner will respektiert, konsequent aber liebevoll behandelt und nicht zum bloßen „Befehlsempfänger“ degradiert werden.
Diverse Verlinkungen zu den aktuellen Formularen des Weimaraner Klub e.V. und Jagdgebrauchshundverband e.V. - um beispielsweise Mitglied bei uns zu werden oder den Hund zur Prüfung anzumelden.
Hier werden Fragen beantwortet: Wo finde ich eine Züchterin/ einen Züchter unserer Landesgruppe?
Wer hat gerade Welpen abzugeben? Wo finde ich als Züchter einen Rüden für meine Hündin?
Welche Prüfungen richtet die Landesgruppe aus?
Ranglisten zu den gelaufen Prüfungen und Zuchtschaubewertungen findest Du ebenfalls hier.