Zuchtgeschehen


Welpen

Aktuelle Würfe aus Niedersachsen und dem gesamten Klub findest Du über den Link :-)

Die Welpen werden abgegeben, wenn sie acht Wochen oder älter sind. Es ist ratsam, den Erwerb nicht ausschließlich telefonisch „abzuwickeln“, sondern sich im Vorfeld möglichst den gesamten Wurf anzusehen. Der Käufer sollte sich zur Identifizierung des Welpen die Chip-Nummer über das Lesegerät des Züchters zeigen lassen, um festzustellen, dass diese Nummer mit der Zuchtbuch-Nummer in der Ahnentafel übereinstimmt. Und ferner soll sich der Käufer das Protokoll über die Wurfabnahme zeigen lassen. Nur die mit den VDH, FCI und JGHV-Emblem versehene Original-Ahnentafel garantiert, dass der Welpe nach den anerkannten Richtlinien des Weimaraner-Klub e.V. gezüchtet wurde.



Zucht

Der Weimaraner ist ein Jagdhund!

Sowohl seine Leistungsstärke im Feld, im Wasser und im Wald als auch seine rassespezifischen Eigenschaften verdankt er einer seit dem späten 19. Jahrhundert gezielten und ausschließlich auf eine vielseitige jagdliche Brauchbarkeit orientierter Zucht. Diesem Zuchtziel ist der Weimaraner-Klub auch heute noch in hohem Maß verpflichtet, so dass bei den Zuchtvoraussetzungen eindeutig die im Rahmen von Prüfungen nachgewiesenen jagdlichen Anlagen und nicht die „Schönheitsideale“ im Vordergrund stehen.

 

Der Weimaraner-Klub trägt in dieser Hinsicht der Forderung Rechnung, dass die Jagd ausschließlich mit einem leistungsstarken Jagdgebrauchshund tierschutzkonform ausgeübt und damit gleichzeitig ethisch gerechtfertigt werden kann. Eine auf den „Phänotyp“ ausgerichtete Zucht dagegen würde aus dem Weimaraner in sehr kurzer Zeit zwar einen aparten Begleithung im „grauen Gewand“ machen, seine Stellung im Jagdgebrauchshundwesen jedoch zunehmend infrage stellen.

  • Daher gelten für zur Zucht zugelassene Weimaraner folgende Mindestbedingungen:
  • Der Hund muss im Gebäude und Wesen frei von Zucht ausschließenden Mängeln sein.
  • Der HD-Befund (Hüftgelenkdysplasie) muss mit B2 oder besser beurteilt sein.
  • Der Form- und Haarwert (=Gesamtwert) muss mindestens ‚gut‘ betragen.
  • Die Wesensfestigkeit muss nachgewiesen werden.
  • Eine Herbstzuchtprüfung (HZP) muss bestanden sein, bei der mindestens sechs Arbeitspunkte in der Suche und für beide dabei durchgeführten Disziplinen in der Wasserarbeit –außer Bringen- erreicht werden müssen. Alternativ dazu muss eine Verbandsgebrauchs-Prüfung (VGP) bestanden sein, wobei in der Suche und für zwei dabei durchgeführten Disziplinen in der Wasserarbeit –außer Bringen- die Leistungsziffer 3 (gut) erreicht werden muss.
  • Hündinnen dürfen nicht jünger als 18 Monate und älter als 8 Jahre sein.
  • Der Stichtag ist der erste Tag des Deckaktes.
  • Der erste Wurf einer Hündin muss spätestens vor Vollendung des sechsten Lebensjahres stattgefunden haben.

In Hinblick auf eine die Sicherung und Verbesserung der jagdlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Zucht sei jedem ernstzunehmenden Liebhaber des Weimaraners empfohlen, seinen Hund auf Jugendanlage-, Zucht- oder Jagdgebrauchsprüfungen vorzustellen. 

 

 



Deckrüden

Hier kannst Du Informationen zu den Deckrüden in Niedersachsen finden. Die Liste ist nicht abschließend, die Eigentümer sind jeweils für die Beschreibung ihrer Rüden verantwortlich.

Wenn Dein Rüde hier aufgeführt werden soll, sende dazu bitte ein Bild des Hundes im JPG-Format sowie die Beschreibung des Rüden möglichst als PDF-Datei an stefan.katt@weimaraner-klub-ev.de.